KI-Videoübersetzung & DSGVO: Checkliste für Unternehmen (2026)

Welche Daten verarbeitet werden, was Sie bei Anbietern prüfen sollten (AVV, Sicherheit, Zugriff, Speicherung, Training) - inklusive Schritt-für-Schritt-Checkliste.
Yannik Rover
January 13, 2026
Ethik & Datenschutz

KI-Videoübersetzung (und KI-Dubbing) hilft Teams, Trainings, interne Kommunikation und Marketinginhalte in wenigen Tagen statt Monaten in mehrere Sprachen zu skalieren. Aber es gibt einen Haken: Video und Audio enthalten häufig personenbezogene Daten (Gesichter, Stimmen, Namen, Inhalte) und damit greifen DSGVO-Pflichten ab dem Moment, in dem Sie eine Datei hochladen.

Dieser Guide übersetzt die DSGVO in praktische Schritte für Projekte innerhalb der KI-Videoübersetzung: Welche Daten werden verarbeitet? Wo liegen typische Risiken? Was sollten Sie bei Anbietern prüfen? Und welche konkrete Checkliste können Sie an Legal, IT oder Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) weitergeben?

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren konkreten Fall beziehen Sie bitte Ihren DSB und/oder juristische Beratung ein.

Warum die DSGVO speziell bei KI-Videoübersetzung relevant ist

„Videoübersetzung“ ist nicht nur Textübersetzung. Ein typischer Workflow verarbeitet:

  • Audio (Stimmen können Personen identifizierbar machen)
  • Videoframes (Gesichter sind Identifikatoren; je nach Verarbeitung können biometrische Implikationen relevant werden)
  • Gesprochener Inhalt (Namen, Rollen, interne Themen, Kundendaten)
  • Metadaten (Uploader-Identität, Zeitstempel, Projektnamen, Spracheinstellungen)

Diese Kombination macht Datenschutz-Sorgfaltspflichten unter der DSGVO praktisch unverzichtbar, denn es werden Informationen verarbeitet, die sich auf identifizierbare natürliche Personen beziehen. 

Welche Daten in einem KI-Dubbing-Workflow verarbeitet werden (und wo Risiken entstehen)

Ein vereinfachter End-to-End-Ablauf sieht so aus:

1) Upload & Speicherung

Ihre Datei landet in einer Speicherinfrastruktur. Zentrale Datenschutzfragen:

  • Wo wird gespeichert (EU/EWR oder außerhalb)?
  • Wer hat Zugriff (Support, Admins)?
  • Wie lange werden Daten standardmäßig gespeichert?
  • Wie werden Daten verschlüsselt?

2) Transkription (Speech-to-Text)

Sprache wird zu Text. Dadurch entstehen durchsuchbare, personenbezogene Inhalte (Namen, Identifikatoren, potenziell sensible Daten).

3) Übersetzung

Text wird übersetzt. Risiken entstehen häufig, wenn die Übersetzung über Drittanbieter oder Unterauftragnehmer (Sub-Processor) läuft. Hier brauchen Sie Transparenz und belastbare Verträge.

4) Stimmerzeugung / Voice Matching

Manche Systeme erhalten Stimmcharakteristika oder nutzen Ansätze zur Stimmenklonung. Wenn eigene Stimmen genutzt werden, sollte Ihr Team klar beantworten können:

  • Wird das Audio für Training genutzt?
  • Werden Stimm-Daten nach Projektende gespeichert?
  • Können Daten auf Anfrage gelöscht werden?

5) Videobearbeitung (z. B. Lip-Sync / Timing)

Je nach Technik werden Frames analysiert oder verändert. Das ist ein weiterer Verarbeitungsschritt, der dokumentiert werden sollte.

6) Export, Zusammenarbeit, Sharing

Downloads, geteilte Links, Team-Berechtigungen und externe Reviewer sind typische „menschliche“ Risikopunkte:

  • versehentliches Oversharing
  • schwache Zugriffskontrollen
  • unklares Eigentum von Exporten

Die wichtigsten DSGVO-Grundlagen (praktisch, nicht akademisch)

Verantwortlicher vs. Auftragsverarbeiter (Rollen)

In den meisten Business-Use-Cases gilt:

  • Sie (das Unternehmen) entscheiden, warum die Videos verarbeitet werden → Sie sind der Verantwortliche.
  • Der KI-Videoübersetzungs-Anbieter verarbeitet die Videos in Ihrem Auftrag → er ist der Auftragsverarbeiter.

Diese Beziehung löst in der Regel die Pflicht zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag aus (AVV / DPA; DSGVO Art. 28). 

Rechtsgrundlage (warum Verarbeitung zulässig ist)

Für interne Videos kommen häufig infrage:

  • Vertragserfüllung / Beschäftigungskontext (abhängig von Situation und Location)
  • berechtigte Interessen (inkl. Interessenabwägung)
  • Einwilligung (im Arbeitsverhältnis oft problematisch wegen des Machtgefälle)

Genau hier sollte Ihr DSB/Legal Team eine klare „Ja/Nein + Bedingungen“-Entscheidung treffen (DSGVO Art. 6).

Datenminimierung & Zweckbindung

Verarbeiten Sie nur, was Sie für die Übersetzung wirklich brauchen und speichern Sie nicht länger „für später“. Diese Prinzipien gehören zu den Kernpflichten der DSGVO. 

Sicherheit der Verarbeitung (Technische und organisatorische Maßnahmen)

Die DSGVO verlangt „geeignete“ Maßnahmen (risikobasiert): Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Logging, etc. (DSGVO Art. 32). 

DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)

Wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt, kann eine DSFA erforderlich sein (DSGVO Art. 35). EDPB-Guidance hilft bei der Bewertung von „High-Risk“ und DSFA-Erwartungen. 

Datenschutzbeauftragter (DSB): Wann in Deutschland erforderlich und warum KI-Anbieter immer einen haben sollten

Wann ist ein DSB in Deutschland verpflichtend?

Deutschland hat durch nationales Recht (BDSG) eine niedrigere Schwelle als die DSGVO-Grundlinie. Ein DSB ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie regelmäßig mindestens 20 Personen beschäftigen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (in der Praxis weit ausgelegt).

Auch unterhalb dieser Schwelle kann ein DSB erforderlich sein, z. B. wenn Verarbeitung eine DSFA auslöst oder in bestimmten Konstellationen kommerzieller Datenverarbeitung. 

Warum ein DSB für KI-Dubbing-Projekte wichtig ist

KI-Videoübersetzung bündelt oft mehrere Risikofaktoren: Mitarbeiterdaten, interne Kommunikation, internationale Anbieter, Retention-/Deletion-Fragen. Ein guter DSB hilft Ihnen:

  • interne „Spielregeln“ zu definieren (was darf hochgeladen werden, was nicht)
  • Lösch- und Aufbewahrungsregeln festzulegen, die auch wirklich eingehalten werden
  • AVVs, Sub-Processor und Transfer-Mechanismen zu prüfen
  • zu entscheiden, wann eine DSFA nötig ist und wie sie sauber dokumentiert wird

CHAMELAION nennt z. B. einen externen DSB sowie dedizierte Datenschutz-Kontaktkanäle in der Datenschutzerklärung. Diese Art von operativer Klarheit sollten Sie von jedem Anbieter erwarten, dem Sie Videodateien anvertrauen oder generell von jedem KI-System, das Ihre Daten verarbeitet.

 

Anbieter-Due-Diligence-Checkliste (was Sie jeden KI-Videoübersetzungs-Anbieter fragen sollten)

Nutzen Sie die folgenden Fragen für Einkauf/Procurement, IT-Security Review und Legal Checks. Das entspricht den typischen DSGVO-„Must-Haves“, die seriöse Anbieter selbst adressieren (AVV, TOMs, Retention, Sub-Processor, ggf. SCCs). 

A) Verträge & Governance

  • Stellen Sie einen AVV / DPA bereit (DSGVO Art. 28)?
  • Listen Sie Sub-Processor auf und bieten Sie Benachrichtigungen und/oder Optionen bei Änderungen?
  • Können Sie mit NDAs unterstützen (für interne/HR/Compliance-Inhalte)?

B) Datennutzung (Grenzen & Policies)

  • Wird Videomaterial für allgemeines Modelltraining genutzt? Wenn ja: Opt-in/Opt-out – schriftlich?
  • Wie lange ist die Standardaufbewahrung der Daten, und kann der Kunde eine Löschung durchsetzen?

C) Sicherheitsmaßnahmen (TOMs)

Fragen Sie nach dokumentierten Maßnahmen (nicht Marketing):

  • Verschlüsselungstechnologie /-maßnahmen
  • Zugriffskontrolle + Least Privilege
  • Audit-Logs
  • Incident/Breach-Prozess
  • Trennung von Umgebungen (Prod/Test)

D) Internationale Transfers

  • Wo findet die Verarbeitung statt (EU/EWR vs. Drittstaaten)?
  • Wenn ein Sub-Processor außerhalb der/des EU/EWR sitzt: Welche Schutzmechanismen werden genutzt (z. B. Standardvertragsklauseln (SCCs), AVVs, technische Schutzmaßnahmen)?

E) Betroffenenrechte (Operationalisierung)

Kann der Anbieter Anfragen von Betroffenen beantworten:

  • Auskunft, Berichtigung, Löschung
  • Gibt es dafür einen echten, operativen Prozess?

Umsetzung: DSGVO-tauglicher interner Workflow für KI-Videoübersetzung

Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Artikel umsetzen, dann diese.

Schritt 1: Inhalte vor dem Upload klassifizieren

Ein einfaches 3-Stufen-Modell:

  • Grün: Marketing-Explainer ohne personenbezogene Daten oder nur öffentliche Sprecher
  • Gelb: Mitarbeiterschulungen, Webinare, Customer Calls (personenbezogene Daten wahrscheinlich)
  • Rot: HR, Gesundheit, Gewerkschaftsthemen, Disziplinarisches, Minderjährige oder Inhalte mit potenziell besonderen Kategorien

Wenn Rot, dann aufpassen und DSB/Legal einbinden.

Schritt 2: Rechtsgrundlage definieren & dokumentieren

Für jede Klasse (Grün/Gelb/Rot) festlegen:

  • Rechtsgrundlage
  • wer Uploads freigibt
  • ob eine DSFA erforderlich ist

Schritt 3: Rollen & Zugriffe absichern (wer darf was hochladen)

  • Zugriff auf „Gelb“ einschränken
  • SSO / starke Authentifizierung erzwingen (wenn möglich)
  • Rollenbasierte Rechte (Uploader vs. Reviewer vs. Admin)

Schritt 4: AVV schließen und Sub-Processor prüfen

Vor Produktionsbetrieb:

  • AVV abschließen (Art. 28)
  • Sub-Processor-Liste einholen
  • Lösch-/Retention-Zusagen schriftlich bestätigen lassen

Schritt 5: Retention & Löschung so definieren, dass sie durchsetzbar sind

Definieren Sie:

  • Standard-Retention (z. B. Source + Outputs nach X Tagen löschen, außer archiviert)
  • Löschprozess bei „Projekt abgeschlossen“
  • wer Löschung anstoßen darf (und in welcher Frist)

Schritt 6: Daten minimieren (einfacher Hebel, großer Effekt)

  • Dead Air / Off-Topic vor Upload schneiden
  • Slides mit personenbezogenen Daten entfernen (E-Mails, Telefonnummern)
  • keine vollständigen Meeting-Aufzeichnungen hochladen, wenn 2 Minuten reichen

Schritt 7: Audit Trail führen

Eine schlanke Dokumentation reicht:

  • Zweck + Rechtsgrundlage
  • Anbieter + Sub-Processor
  • Retention-Setting
  • Freigabe (Owner + ggf. DSB-Sign-off)

Das spart später Wochen an Chaos und Verzögerungen.

Wie CHAMELAION DSGVO-taugliche Workflows unterstützt (was Sie prüfen sollten)

Wenn Sie CHAMELAION für KI-Videoübersetzung nutzen, müssen Sie weiterhin intern sauber arbeiten, aber ein Anbieter sollte Sie mit klarer Dokumentation und Prozessen unterstützen.

Basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen:

  • CHAMELAION beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem EU/deutschen Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG, TDDDG) und bietet einen dedizierten Datenschutzkontakt (Datenschutzerklärung).
  • CHAMELAION nennt öffentlich einen DSB inklusive Kontaktdetails.
  • Die AGB weisen darauf hin, dass Kunden bei Übermittlung personenbezogener Daten einen AVV abschließen müssen; zudem enthalten sie Einschränkungen zur Nutzung sensibler Daten (DSGVO Art. 9).

Was Sie intern trotzdem anfordern sollten (auch bei CHAMELAION):

  • AVV zur Unterschrift
  • Retention-/Deletion-Verhalten für Ihren Workspace/Plan
  • Sub-Processor-Übersicht (v. a. bei Drittanbietern)
  • Sicherheits-/TOM-Dokumentation für IT Review

Fazit

DSGVO-Compliance bei KI-Videoübersetzung bedeutet nicht „Innovation stoppen“. Es bedeutet, einen Workflow zu bauen, der sicher, dokumentierbar und wiederholbar ist.

Wenn Sie die Basics richtig machen – Rollenklärung, AVV, Sicherheitschecks, Retention-Regeln und DSB-Einbindung – wird KI-Dubbing zu einem skalierbaren Lokalisierungs-Kanal, den Sie für Trainings, Marketing und interne Kommunikation sicher einsetzen können.

Übersetzen Sie Ihr erstes Video kostenlos mit CHAMELAION (DSGVO-konform)

Wenn Sie KI-Videoübersetzung in einem Business-Workflow testen möchten (mit klarer Dokumentation, Datenschutzkontakten und AVV-Prozess), starten Sie hier:

  • Start in der CHAMELAION Web App (Free Trial): app.chamelaion.com
  • Lieber begleitetes Rollout? Buchen Sie einen Call über die Website: chamelaion.com
  • Datenschutzfragen oder Dokumente für Sie? E-Mail: privacy@chamelaion.com

FAQ

Ist KI-Videoübersetzung DSGVO-konform?

Ja, wenn Sie eine Rechtsgrundlage haben, Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter klar definieren, einen AVV schließen (Art. 28), geeignete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen (Art. 32) und Retention/Löschung sauber steuern. 

Brauchen wir immer einen AVV/DPA mit einem KI-Dubbing-Anbieter?

Wenn der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (typischer Fall): ja. Dafür ist die DSGVO Art. 28 vorgesehen. 

Wann brauchen wir eine DSFA bei Videoübersetzung?

Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten von Personen erzeugt. In der Praxis können Mitarbeiter-Videos, großskalige Verarbeitung oder sensible Kontexte DSFA-Diskussionen auslösen. Ihr DSB sollte entscheiden und dies dokumentieren. 

Wann ist ein DSB in Deutschland verpflichtend?

In Deutschland ist ein DSB typischerweise verpflichtend, wenn ein Unternehmen regelmäßig 20+ Personen beschäftigt, die ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (§38 BDSG). Auch darunter kann ein DSB nach DSGVO Art. 37 erforderlich sein, z. B. bei großskaliger Überwachung oder großskaliger Verarbeitung sensibler Daten.

Tipp: Prüfen Sie das nicht nur intern, sondern auch beim KI-Anbieter. Wenn er Kundendaten verarbeitet, sollte er einen klaren DSB/Privacy-Kontakt haben und Compliance-Dokumentation liefern können (z. B. AVV, TOMs, Sub-Processor, Retention).

Was ist das größte DSGVO-Risiko bei Nicht-EU-KI-Tools?

Häufige Risiken sind unklare Sub-Processor, fehlende AVVs, unsichere Retention/Löschung sowie internationale Datentransfers und Speicherung ohne geeignete Schutzmechanismen (z. B. SCCs).

Können wir Mitarbeiterschulungen hochladen?

Meist ja, behandeln Sie sie aber standardmäßig als „personenbezogene Daten“. Setzen Sie Guardrails: Freigabeprozess, Zugriffskontrolle, Retention-Regeln und (wo nötig) DSFA + DSB-Sign-off.

More Blog Articles

Grundlagen

Was ist Dubbing?

Was ist Dubbing? Erfahre, wie Dubbing funktioniert, wo es eingesetzt wird und warum KI-Dubbing heute der Schlüssel für globale Reichweite ist.

LEARN MORE
Tutorials & Guides

Übersetze Audio online kostenlos

Übersetz Audiodateien kostenlos online mit CHAMELAION. Lade deine Audiodatei hoch, wähl die Sprachen aus, klick auf „Übersetzen“ und exportier eine hochwertige übersetzte Audiospur.

LEARN MORE